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KI-Kompetenz nach Art. 4: Was seit dem Digital Omnibus wirklich gilt
Die kurze Antwort: Art. 4 des EU AI Act verlangt von Unternehmen, die KI einsetzen, Maßnahmen zur Förderung der KI-Kompetenz ihrer Mitarbeitenden – dokumentiert und rollengerecht. Seit dem Digital Omnibus (in Kraft seit 27.07.2026) ist klargestellt: Es muss kein bestimmtes Kompetenzniveau garantiert werden, ein Zertifikat ist nicht vorgeschrieben, und ein internes Verzeichnis der Schulungen genügt als Nachweis. Wer Ihnen “Pflichtschulung mit Zertifikat, sonst 35 Millionen Strafe” verkauft, verkauft Angst.
Was tatsächlich im Gesetz steht
Art. 4 gilt seit dem 02.02.2025 für Anbieter und Betreiber von KI-Systemen – also auch für den Handwerksbetrieb, der ChatGPT für Angebote nutzt. Der Digital Omnibus (VO (EU) 2026/1744) hat die Formulierung entschärft: Unternehmen müssen Maßnahmen ergreifen, um KI-Kompetenz zu fördern; ein bestimmtes Niveau muss nicht sichergestellt werden.
Drei Punkte, die in Verkaufsgesprächen gern verschwiegen werden:
- Kein Zertifikat vorgeschrieben. Kein offizielles “AI-Act-Zertifikat”, keine akkreditierten Pflichtkurse. Ein internes Verzeichnis der durchgeführten Schulungen genügt als Nachweis.
- Art. 4 steht nicht im Bußgeldkatalog. Die Geldbußen des Art. 99 betreffen andere Verstöße (verbotene Praktiken, Hochrisiko-Pflichten). Sanktionen zu Art. 4 regeln die Mitgliedstaaten; Haftungs- und Sorgfaltsfragen bleiben aber real – etwa wenn ein Schaden entsteht und niemand geschult war.
- Marktüberwachung läuft. Seit dem 02.08.2026 ist die nationale Marktüberwachung aktiv. Ebenfalls seit diesem Datum gelten die Transparenzpflichten des Art. 50: KI-generierte Inhalte kennzeichnen, Chatbots offenlegen.
Für die Planung dahinter: Hochrisiko-Pflichten greifen gestaffelt ab 02.12.2027 (Anhang III) bzw. 02.08.2028 (Anhang I) – für typische kleine Betriebe ohne Hochrisiko-Anwendungen ändert das wenig.
Was “rollengerecht und dokumentiert” praktisch heißt
Die Anforderung ist mit gesundem Menschenverstand erfüllbar. Ein sinnvolles Programm für einen Betrieb mit 10–49 Mitarbeitenden:
- Alle Mitarbeitenden, die KI-Werkzeuge nutzen: Grundlagen und Grenzen (Halluzinationen, Datenschutz, Urheberrecht), erlaubte und verbotene Eingaben, die Nutzungsrichtlinie des Hauses. Ein halber Tag reicht für den Start.
- Personen mit Sonderrollen (z. B. wer Kundendaten verarbeitet oder Inhalte veröffentlicht): zusätzlich die Regeln ihres Bereichs, etwa Kennzeichnungspflichten nach Art. 50.
- Geschäftsführung: Überblick über Risiken, Zuständigkeiten und das KI-Inventar – welche Werkzeuge sind im Einsatz, wofür, mit welchen Daten.
Dazu die Dokumentation, die den Nachweis trägt:
- Schulungsverzeichnis: Datum, Inhalte, Teilnehmerliste je Schulung.
- KI-Inventar: eine Seite, welche KI-Werkzeuge im Betrieb wofür genutzt werden.
- Nutzungsrichtlinie: eine Seite Regeln – was ist erlaubt, was nicht, wohin mit Fragen.
Mehr braucht ein kleiner Betrieb für Art. 4 in aller Regel nicht. Genau diese drei Dinge enthält das Schulungsnachweis-Paket, das bei jedem meiner Workshops dabei ist: Teilnahmebestätigungen, Inhaltsprotokoll, Vorlage KI-Inventar, Vorlage Nutzungsrichtlinie.
Warum sich Schulung trotzdem lohnt – unabhängig vom Gesetz
Der bessere Grund für Schulung ist nicht die Regulatorik: Unternehmen, deren Mitarbeitende wissen, was Sprachmodelle können und was nicht, holen messbar mehr aus den Werkzeugen heraus und produzieren weniger Datenschutzunfälle. Die Rechtslage liefert den Anlass; den Nutzen liefert der Arbeitsalltag.
Häufige Fragen
Gilt das auch für EPU? Art. 4 adressiert Anbieter und Betreiber unabhängig von der Größe. Für ein EPU heißt das pragmatisch: selbst wissen, was man tut, und es kurz dokumentieren.
Reicht ein Webinar-Zertifikat vom Tool-Anbieter? Als Baustein ja, als Programm nein – Art. 4 zielt auf rollengerechte Kompetenz im konkreten Einsatzkontext, nicht auf ein generisches Zertifikat.
Müssen wir jedes Jahr neu schulen? Vorgeschrieben ist kein Intervall. Sinnvoll ist eine Auffrischung, wenn sich Werkzeuge, Einsatzzwecke oder Regeln ändern – das Verzeichnis zeigt, wann zuletzt geschult wurde.
Wo steht das im Gesetzestext? Verordnungstext auf EUR-Lex (Art. 4, Art. 50, Art. 99). Stand dieser Zusammenfassung: 2026-08-22.
Dieser Artikel ist eine journalistische Zusammenfassung und keine Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte gibt Ihnen eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt.